ehefähig

ehefähig
ehe|fä|hig 〈Adj.〉 zu einer rechtswirksamen Eheschließung fähig

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ehe|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.):
zur rechtswirksamen Eheschließung fähig.

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ehe|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.): zur rechtswirksamen Eheschließung fähig.

Universal-Lexikon. 2012.

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